Gutachterausschuss des BBK
Wollen Sie als Bildender Künstler beim Finanzamt anerkannt werden?
Dem BBK Nürnberg Mittelfranken ist im Bereich des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLSt) die Aufgabe übertragen, einen Gutachterausschuss für die steuerliche Veranlagung freischaffender Künstler nach § 18 Abs. I Nr. 1 EStG zu bilden.
Dieser Gutachterausschuss befindet darüber, ob die künstlerische Arbeit eines autodidaktischen Kunstschaffenden oder eines Kunsthandwerkers klare freie künstlerische Aspekte und einen eigenständigen künstlerischen Ausdruck enthält. Mit dem ausgestellten positiven Gutachten der Kommission kann der Bewerber eine steuerliche Besserstellung bei den Finanzämtern beantragen.
Bewerbungsunterlagen ausfüllen und an die BBK-Geschäftsstelle, Königstr. 33, 90402 Nürnberg senden.